Zu niedriger Luftdruck führt zu einer starken Erwärmung des Reifens und damit zu der Gefahr eines Reifenschadens. Außerdem beeinträchtigt zu niedriger Luftdruck die Fahrstabilität, fördert den Verschleiß und verursacht höheren Kraftstoffverbrauch. Deshalb Luftdruck alle 14 Tage am kalten Reifen prüfen. Grundsätzlich nie verkehrt: Füllen Sie 0,2 bar mehr ein als vorgeschrieben ist, da die Fahrzeughersteller aus Komfortgründen meist nur den Mindestdruck angeben. Reserverad nicht vergessen! Ventilkappen immer fest aufschrauben, fehlende sofort ersetzen.
Bereits bei einer Profiltiefe von 4 mm nimmt die Haftung des Reifens, insbesondere der Breitreifen, bei Nässe deutlich ab. Die Reifen können den Wasserfilm nicht mehr verdrängen, sie verlieren den Kontakt zur Straße, das Fahrzeug läßt sich nicht mehr lenken und bremsen. Deshalb Reifen nicht bis auf die gesetzliche Mindestprofiltiefe von 1,6 mm abfahren. Je nach Breite der Sommerreifen spätestens bei 2 bis 2,5 mm, Winterreifen bereits bei 4 mm Restprofiltiefe erneuern.
Bei lockerem Schnee und Matsch haben M+S Reifen deutlich bessere Hafteigenschaften als Sommerreifen. Die Wintertauglichkeit von Breit und Hochgeschwindigkeits- Reifen (für Fahrzeuge über 210 km/h) ist meist unbefriedigend. Deshalb in schneereichen Gegenden auf M+S Reifen umrüsten. Luftdruck um 0,2 bar erhöhen. Tempolimit beachten. Plakette mit der Reifenhöchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrers anbringen, falls diese unter Fahrzeughöchstgeschwindigkeit liegt.
Bei der Verwendung unterschiedlicher Reifentypen verschlechtern sich die Fahreigenschaften. Mischbereifung (Diagonal- /Radialreifen) ist sogar verboten. Deswegen auf allen vier Rädern (mindestens allerdings auf einer Achse) Reifen gleichen Typs verwenden. Neues Reserverad in den Tausch der Reifen einbeziehen. Im Zweifelsfall bessere Reifen auf der Hinterachse einsetzen. Es dürfen grundsätzlich nur Reifen auf Ihrem Fahrzeug gefahren werden, deren Bezeichnung in den Fahrzeugpapieren angegeben ist. Bei der Neumontage von Reifen auch neue Ventile verwenden.
Reifen altern, auch wenn sie nicht benutzt werden! Die Sicherheit von alten Reifen nimmt deutlich ab. Deshalb Reifen, die älter als 8 Jahre sind, nicht mehr verwenden.
Heftiges Anprallen gegen Bordsteine ist gefährlich. Es kann zu versteckten Reifenschäden führen, die sich erst später bemerkbar machen. Deshalb Bordsteinkanten nur langsam und möglichst im rechten Winkel überrollen, Reifen nicht an Bordsteinkanten quetschen und nicht auf nur einem Teil der Aufstandsfläche abstellen.
Durch offene Verletzungen des Gummimaterials des Reifens dringt Feuchtigkeit z. T. bis zu dem Reifenunterbau ein und führt dort zu Korrosion und Schwächung der Stahldrähte des Gürtels. Die häufige Folge ist ein Ablösen der Lauffläche. Deshalb Reifen regelmäßig auf eingedrungene Fremdkörper, Risse und Beulen überprüfen. Beschädigte Reifen am besten möglichst schnell ersetzen. Das Einziehen eines Schlauches ist nur ein Notbehelf.
Wer sein Fahrzeug in der kalten Jahreszeit auf Winterreifen umrüstet, sollte seine Sommerreifen richtig einlagern, deshalb Reifen in einem trockenen, kühlen Raum möglichst dunkel lagern, Reifen ohne Felgen stehend, sonst liegend lagern. Berührung mit Benzin, Öl und Fett vermeiden. Die Reifen vor dem Abmontieren kennzeichnen, um die Reifen in nächsten Winter möglichst an gleicher Position zu montieren.
Reifen gehören zu den Teilen des Autos, die größte Bedeutung für die Sicherheit
haben. Man erwartet, daß Reifenschäden nur äußerst selten auftreten. Und doch
versagen etwa 3 Millionen Reifen pro Jahr in Deutschland vorzeitig ihren Dienst.
Die Defektursachen sind jedoch nur in den seltensten Fällen vom Reifenhersteller
zu vertreten.
Viel häufiger sind Reifenschäden zurückzuführen auf:
Tückisch ist, daß Reifen ein "Gedächtnis" für Fehlbehandlungen haben. Das unvorsichtige
Überfahren eines Bordsteines oder das Fahren mit zu geringem Luftdruck kann
schon längere Zeit zurückliegen, bis es zum äußerlichen Defekt des Reifens kommt.
Wenn ein Reifendefekt auftritt, der vermutlich auf einen Herstellungsfehler
zurückzuführen ist, sollte der Reifen über den Fachhandel an den Hersteller
zur Reklamation eingereicht werden. Wird die Reklamation anerkannt, erstattet
der Reifenhersteller je nach der Restprofiltiefe des Reifens einen Teil des
Reifenpreises
Wird die Reklamation mit einer unzutreffenden Begründung abgelehnt, besteht
die Möglichkeit, von einem anderen Reifenhersteller kostenlos eine Kontrollprüfung
durchführen zu lassen. Tritt durch den Reifendefekt auch ein Schaden am Fahrzeug
oder sogar Personenschaden auf, kommen die gesetzlichen Regelungen der Produzentenhaftung
zum Tragen. Wegen der komplexen juristischen Probleme empfiehlt es sich, in
diesen Fällen einen Anwalt einzuschalten.
Um eine unterschiedlich starke Reifenabnutzung gar nicht erst entstehen zu lassen, empfehlen ADAC, Reifenindustrie und auch die meisten Fahrzeughersteller (Hinweise gibt die Bedienungsanleitung des Fahrzeuges), die Reifen ca. alle 10000 bis 15000 km seitengleich (also nicht diagonal) achsweise zu tauschen. Diese Maßnahme verhindert auch unangenehme Verschleißformen wie die "Sägezahnbildung", die den Abrollkomfort beeinträchtigen können
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