Beleuchtungsanlage

Besonders in der dunklen Jahreszeit kommt es auf richtiges Sehen und Gesehenwerden an. Dazu muß sich die Beleuchtungsanlage am Fahrzeug im ordnungsgemäßen Zustand befinden und eine Reihe von Vorschriften beim Betrieb eingehalten werden. weiter

Die häufigsten Mängel bei der Benutzung der Fahrzeugbeleuchtung sind:

....aber auf den richtigen Einsatz kommt es an

Ist die Beleuchtung in Ordnung, heißt das noch nicht, daß sie auch richtig eingesetzt wird. Nachfolgend einige Tipps zum richtigen Umgang mit dem Licht.

  • Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, Licht einschalten (Paragraph 17, Absatz 1 Straßenverkehrs- Ordnung
  • Nie mit Standlicht fahren, das ist verboten (Paragraph 17, Absatz 2 StVO)
  • Bei erheblicher Behinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen auch am Tage Abblendlicht einschalten. Jetzt dürfen auch Nebelscheinwerfer eingeschaltet werden (Paragraph 17, Absatz 3 Sätze 1 und 2 StVO).
  • Nur bei Nebel mit Sichtweiten unter 50 Meter (bis zum nächsten Leitpfosten auf der Bundesstraße) dürfen Nebelschlussleuchten eingeschaltet werden (Paragraph 17, Absatz 3 Satz 5 StVO).
  • Die Zusatzbeleuchtung wie Rückfahrscheinwerfer dürfen aus der vorgeschriebenen Lage nicht verändert werden.
  • Bremsleuchten sind regelmäßig zu reinigen und auf ihre Funktion zu überprüfen

Wir prüfen die Beleuchtungsanlage Ihres Fahrzeuges in einem Scheinwerfertest. Danach garantieren wir Ihnen, daß Ihre Scheinwerfer bei Abblendlicht dem Gegenverkehr nicht blenden und die Straße optimal ausgeleuchtet wird. Spezialgeräte unterstützen uns bei der optimalen Einstellung der Beleuchtungsanlage Ihres Fahrzeuges.

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