Alle Lampen müssen funktionieren

Die Straßenverkehrs- Zulassungs- Ordnung (StVZO) schreibt den Autofahrern genau vor, welche zusätzlichen Lichtquellen zum Stand-, Abblend- und Fernlicht gestattet sind. Wichtig ist, dass alle erlaubten Beleuchtungseinrichtungen am Fahrzeug, auch die, die nicht vorgeschrieben sind, betriebsbereit sein müssen.

Nebelscheinwerfer

Sie dürfen weißes oder gelbes Licht abgeben und bei mehrspurigen Fahrzeugen nur paarweise symmetrisch und auf gleicher Höhe montiert sein, auf keinen aber Fall höher als die Abblend- Scheinwerfer. An Motorrädern - auch mit Beiwagen - darf nur ein Nebelscheinwerfer angebracht sein. Der ADAC empfiehlt, sie nicht auf der Stoßstange stehend, sondern darunter hängend anzubringen, da auf diese Weise der Nebel unterstrahlt und die Sicht am besten wird. Sind die Nebelscheinwerfer weiter als 40 cm von der breitesten Stelle des Fahrzeugs entfernt, dürfen sie nur mit dem Abblendlicht zusammen leuchten.
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Nebelschlussleuchten

Mehrspurige Kraftfahrzeuge und Anhänger, die nach dem 1.1.1991 erstmals zugelassen wurden und die schneller als 60 km/h fahren können, müssen mit einer oder zwei Nebelschlussleuchten ausgerüstet sein. Alle anderen Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen eine Nebelschlussleuchte haben. Benutzen darf man die Nebelschlussleuchte nur bei Nebel und auch dann nur, wenn die Sichtweite 50 Meter und weniger beträgt. Wenn die Nebelschlussleuchten eingeschaltet sind, muss der Fahrer durch ein gelbes Kontroll-Licht darauf aufmerksam gemacht werden.
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Fernscheinwerfer (Abblendlicht)

Zusätzlich zum bereits serienmäßig eingebauten Fernlicht sind zwei Fernscheinwerfer gestattet, die paarweise und symmetrisch montiert sein müssen. Es gibt keine verkehrsrechtlichen Vorschriften in Bezug auf die Anbauhöhe. Sie dürfen aber nicht so angebracht sein, dass andere Verkehrsteilnehmer dadurch gefährdet oder gar geschädigt werden können, wenn die Scheinwerfer beispielsweise über die Motorhaube hinausragen. Die Scheinwerfer werden größtenteils mit Halogenlampen bestückt. weiter
Im Herbst und Winter, wenn die Straßen feucht und verschmutzt sind, klagen viele Autofahrer über schlechtes Licht an ihrem Wagen. Der Grund dafür liegt meist in verschmutzten Scheinwerfergläsern. Manche Autofahrer vergessen auch die Leuchtweitenregulierung richtig einzustellen. Matte Reflektoren oder falsch eingestellte Scheinwerfer können ebenfalls die Ursache für schlechte Sicht sein. Weiter legale Möglichkeiten, wie man mehr Licht auf die Straße bekommt finden Sie hier.
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Rückfahrscheinwerfer

Vorgeschrieben sind eine oder zwei dieser für das nächtliche Rangieren sehr nützlichen Lichtquellen. Sie müssen so angebracht sein, dass sie die Fahrbahn auf höchstens zehn Meter weit ausleuchten, und so geschaltet sein, dass sie nur bei eingelegtem Rückwärtsgang und bei eingeschalteter Zündung leuchten können.
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Bremsleuchten

Pkw und Lkw können mit einer oder zwei zusätzlichen Bremsleuchten ausgestattet werden. Sie müssen höher als einen Meter über der Fahrbahn angebracht werden.
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Quelle: in Anlehnung an ADAC