Die Straßenverkehrs- Zulassungs- Ordnung (StVZO) schreibt den Autofahrern genau vor, welche zusätzlichen Lichtquellen zum Stand-, Abblend- und Fernlicht gestattet sind. Wichtig ist, dass alle erlaubten Beleuchtungseinrichtungen am Fahrzeug, auch die, die nicht vorgeschrieben sind, betriebsbereit sein müssen.
Sie dürfen weißes oder gelbes Licht abgeben und bei mehrspurigen Fahrzeugen
nur paarweise symmetrisch und auf gleicher Höhe montiert sein, auf keinen aber
Fall höher als die Abblend- Scheinwerfer. An Motorrädern - auch mit Beiwagen
- darf nur ein Nebelscheinwerfer angebracht sein. Der ADAC empfiehlt, sie nicht
auf der Stoßstange stehend, sondern darunter hängend anzubringen, da auf diese
Weise der Nebel unterstrahlt und die Sicht am besten wird. Sind die Nebelscheinwerfer
weiter als 40 cm von der breitesten Stelle des Fahrzeugs entfernt, dürfen sie
nur mit dem Abblendlicht zusammen leuchten.
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Mehrspurige Kraftfahrzeuge und Anhänger, die nach dem 1.1.1991 erstmals zugelassen
wurden und die schneller als 60 km/h fahren können, müssen mit einer oder zwei
Nebelschlussleuchten ausgerüstet sein. Alle anderen Kraftfahrzeuge und Anhänger
dürfen eine Nebelschlussleuchte haben. Benutzen darf man die Nebelschlussleuchte
nur bei Nebel und auch dann nur, wenn die Sichtweite 50 Meter und weniger beträgt.
Wenn die Nebelschlussleuchten eingeschaltet sind, muss der Fahrer durch ein
gelbes Kontroll-Licht darauf aufmerksam gemacht werden.
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Zusätzlich zum bereits serienmäßig eingebauten Fernlicht sind zwei Fernscheinwerfer
gestattet, die paarweise und symmetrisch montiert sein müssen. Es gibt keine
verkehrsrechtlichen Vorschriften in Bezug auf die Anbauhöhe. Sie dürfen aber
nicht so angebracht sein, dass andere Verkehrsteilnehmer dadurch gefährdet oder
gar geschädigt werden können, wenn die Scheinwerfer beispielsweise über die
Motorhaube hinausragen. Die Scheinwerfer werden größtenteils mit Halogenlampen
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Im Herbst und Winter, wenn die Straßen feucht und verschmutzt sind, klagen viele
Autofahrer über schlechtes Licht an ihrem Wagen. Der Grund dafür liegt meist
in verschmutzten Scheinwerfergläsern. Manche Autofahrer vergessen auch die Leuchtweitenregulierung
richtig einzustellen. Matte Reflektoren oder falsch eingestellte Scheinwerfer
können ebenfalls die Ursache für schlechte Sicht sein. Weiter legale Möglichkeiten,
wie man mehr Licht auf die Straße bekommt finden Sie hier.
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Vorgeschrieben sind eine oder zwei dieser für das nächtliche Rangieren sehr
nützlichen Lichtquellen. Sie müssen so angebracht sein, dass sie die Fahrbahn
auf höchstens zehn Meter weit ausleuchten, und so geschaltet sein, dass sie
nur bei eingelegtem Rückwärtsgang und bei eingeschalteter Zündung leuchten können.
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Pkw und Lkw können mit einer oder zwei zusätzlichen Bremsleuchten ausgestattet
werden. Sie müssen höher als einen Meter über der Fahrbahn angebracht werden.
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Quelle: in Anlehnung an ADAC